Gemeinde Desselbrunn
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Plan 1: Turnsaalbenützung_1.pdf herunterladen (0.67 MB)
Plan 2: Plan_Turnsaalbenützung_2024_25.pdf herunterladen (0.02 MB)
Benützungsplan Turnsaal 2024/25: 2024-2025.pdf herunterladen (0.14 MB)
Für die Benützung der Anlage ist folgendes Entgelt je Schuljahr zu entrichten:
Ortsansässige(r) auswärtige(r)
Verein/Organisation/Mannschaft
€ €
1 Std. je Woche* 120,-- 150,--
2. Std. je Woche* 240,-- 300,--
3. Std. je Woche* 360,-- 450,--
ab 4. Std. je Woche* 370,-- 500,--
*pro angefangene Stunde
Bei nicht ganzjähriger Nutzung wird eine aliquote Abrechnung durchgeführt, die Mindestgebühr beträgt 100,00 EUR.
Grundlage für das Benutzungsausmaß und somit für das zu entrichtende Entgelt bildet der im TS-Bereich ausgehängte "Turnsall- Benutzungsplan" sowie die Eintragungen im "TS-Benutzerverzeichnis" bzw. gesonderte Vereinbarungen mit dem/der Bürgeremister/in (z.B. bei fallweiser Benutzung oder Beginn/Ende während des Schuljahres).
Bei Unklarheiten ob es sich um einen ortansässigen Verein/eine Organisation/eine Mannschaft und somit über die Höhe des zu entrichtenden Entgeltes entscheider der/die Bürgermeister/in.
Die Vorschreibung des Entgeltes durch die Gemeinde erfolgt immer am Ende des Schuljahres. Das Entgelt ist binnen 4 Wochen nach Vorschreibung zu entrichten.
Die Benutzung der Anlage selbst ist durch eigene Richtlinien lt. Aushang im Eingangsbereich geregelt.
Bei Beginn des Nutzungsverhältnisses wird eine Kaution in Höhe der Jahresnutzungsgebühr verrechnet, welche vor Nutzungsbeginn zu entrichten ist. Bei Beendigung des Nutzungsverhältnisses wird die Kaution abzüglich allfälliger noch offener Nutzungsgebühren und Reparatur- und/oder Austauschkosten für mutwillig oder fahrlässig verursachte Schäden rückerstattet.