Sport- und Freizeitanlagen

Tarifordnung des Gemeinderates vom 9. Dezember 2014 

über die Benützung der Sport- und Freizeitanlagen der Gemeinde Desselbrunn

Sport (Fußball)platz:

  1. Für die Benützung der Anlage ist je Spielsaison (Frühjahr - Herbst) von auswärtigen Vereinen/Organisationen/Mannschaften ein Entgelt von 250.00 EUR bei wöchentlicher Benützung an die Gemeinde zu entrichten.
  2. Ortansässige Vereine/Organisationen/Mannschaften haben kein Entgelt zu entrichten.
  3. Bei Unklarheiten ob es sich um einen ortansässigen Verein/eine Organisation/eine Mannschaft handelt entscheidet der/die Bürgermeister/in ebenso über die Höhe bei nur fallweiser Benutzung der Anlage.
  4. Die Vorschreibung des Entgelts durch die Gemeinde erfolgt im Vorhinein (Saison-/Nutzungsbeginn). Das Entgelt ist binnen 4 Wochen nach Vorschreibung zu entrichten.

Turnsaal der Volksschule:

Benützungsplan Turnsaal 2023/24: Plan_Turnsaalbenützung_2023_24.pdf herunterladen (0.02 MB)


 Für die Benützung der Anlage ist folgendes Entgelt je Schuljahr zu entrichten:

                                                                                            Ortsansässige(r)                auswärtige(r)

                                                                                             Verein/Organisation/Mannschaft

                                                                                              €                                        €

        1 Std. je Woche*                                                            120,--                                    150,--

        2. Std. je Woche*                                                           240,--                                    300,--

        3. Std. je Woche*                                                           360,--                                    450,--

ab    4. Std. je Woche*                                                           370,--                                     500,--

*pro angefangene Stunde 

Bei nicht ganzjähriger Nutzung wird eine aliquote Abrechnung durchgeführt, die Mindestgebühr beträgt 100,00 EUR.

 Grundlage für das Benutzungsausmaß und somit für das zu entrichtende Entgelt bildet der im TS-Bereich ausgehängte "Turnsall-    Benutzungsplan" sowie die Eintragungen im "TS-Benutzerverzeichnis" bzw. gesonderte Vereinbarungen mit dem/der Bürgeremister/in (z.B. bei fallweiser Benutzung oder Beginn/Ende während des Schuljahres).

 Bei Unklarheiten ob es sich um einen ortansässigen Verein/eine Organisation/eine Mannschaft und somit über die Höhe des zu entrichtenden Entgeltes entscheider der/die Bürgermeister/in.

Die Vorschreibung des Entgeltes durch die Gemeinde erfolgt immer am Ende des Schuljahres. Das Entgelt ist binnen 4 Wochen nach Vorschreibung zu entrichten.

Die Benutzung der Anlage selbst ist durch eigene Richtlinien lt. Aushang im Eingangsbereich geregelt.

Bei Beginn des Nutzungsverhältnisses wird eine Kaution in Höhe der Jahresnutzungsgebühr verrechnet, welche vor Nutzungsbeginn zu entrichten ist. Bei Beendigung des Nutzungsverhältnisses wird die Kaution abzüglich allfälliger noch offener Nutzungsgebühren und Reparatur- und/oder Austauschkosten für mutwillig oder fahrlässig verursachte Schäden rückerstattet.

 Turnsaalordnung - Beschluss des Gemeinderates vom 20.11.1984

  1. Die Turnhalle darf von den jeweiligen Gruppen nur zu den jeweils festgelegten Zeiten benützt werden.
  2. Die Ausübung folgender Sportarten ist im Turnsaal nicht gestattet: Schwerathletik, sowie andere Sportarten, deren Ausüben Schaden an der Baulichkeit oder Einrichtung verursachen könnte.
  3. Ballspielen außerhalb des Turnraumes ist grundsätzlich verboten.
  4. Fußball spielen ist nur mit weichem Hallenfußball, sowie unter Aufsicht eines Trainers oder einer geeigneten Aufsichtsperson erlaubt.
  5. Die Schüler dürfen nur in Anwesenheit einer Lehrperson turnen.
  6. Die Sicherheitsbestimmungen bei den Geräten sind unbedingt einzuhalten.
  7. Es darf nur in zweckentsprechender Sportbekleidung (Turnschuhe mit heller Sohle, Sport- oder Trainingsanzug etc.) geturnt werden. Das Betreten der Turnhalle mit Straßenschuhen ist nicht gestattet.
  8. Alle Geräte müssen nach Beendigung des Sportbetriebes an ihren Abstellplatz zurückgebracht werden.
  9. Das Essen (auch Kaugummi kauen), Trinken und Rauchen ist in allen Räumlichkeiten der Turnsaalanlage verboten.
  10. Jede Turnsaalbenützung ist vom Verantwortlichen in das Turnhallenbuch einzutragen und etwaige aufgetretene Schäden darin zu vermerken.
  11. Die Gruppenverantwortlichen sind für den übernommenen Schlüssel voll verantwortlich.
  12. Zusatzbestimmungen für Sportvereine und außerschulische Turnsaalbenützer:
  • Die Punkte 1 - 11 gelten sinngemäß auch für alle außerschulischen Turnsaalbenützer.
  • Der Sportbetrieb endet abends spätestens um 22.30 Uhr. Um 23 Uhr muss der Turnhallentrakt vom Gruppenverantwortlichen abgeschlossen werden. Er hat sich zu versichern, dass sämtliche Elektroeinrichtungen und Wasseranlagen abgedreht bzw. ausgeschaltet sind.
  • Die Gemeinde bzw. die Schulleitung übernehmen keinerlei Verantwortung bei etwaigen Verletzungen.
  • Für Wettkampfveranstaltungen können über Antrag vom Bürgermeister/in Sonderbewilligungen erteilt werden. Derartige Anträge sind zeitgerecht beim Gemeindeamt einzubringen.
  • Für Schäden, die nicht auf normale Abnützung zurückzuführen sind, insbesonders mutwillig oder grob fahrlässig herbeigeführt, haften die Verursacher bzw. der Verein zu ungeteilten Händen.
  • Wegen grober oder laufender Verstöße gegen die Bestimmungen der Turnhallenordnung kann der Gemeindevorstand einen Verein oder eine Sektion, bzw. eine sonstige Gruppe vom Sportbetrieb in der Turnhalle zeitweise oder ganz ausschließen.

 

 

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