Gemeinde Desselbrunn
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Ist ein Hund älter als 12 Wochen , ist dieser binnen 3 Tage durch den/die Hundehalter/Halterin beim Gemeindeamt mit HSW zu melden. Wer dieser Meldepflicht nicht nachkommt bzw. die nötigen Nachweise nicht erbringt begeht eine Verwaltungsübertretung und kann von der Bezirksverwaltungsbehörde geahndet werden.
Wir weisen auf die neuen Formulare (Anmeldung oder Abmeldung eines Hundes) hin. Sie können zuhause die Formulare ausdrucken, ausfüllen und unterschreiben und dann gemeinsam mit dem Sachkundenachweis und dem Nachweis für die Haftpflichtversicherung auf das Gemeindeamt bringen.
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Dort erhalten sie die amtliche Hundemarke um € 2,-- (lt. Bgm. Konferenz). Falls diese unleserlich wird oder verloren geht muss eine neue Hundemarke besorgt werden.
Die jährliche Hundeabgabe beträgt dzt. € 30,-, für Wach- und Jagdhunde € 20,--. (Ausgenommen von der Hundeabgabe sind Blindenhunde oder Diensthunde öffentlicher Wachen).
Gemäß § 1 Abs. 1 und 2 Abs. 1 der geänderten OÖ Hundehalte-Sachkundeverordnung, LGBl Nr. 37/2013 vom 30.4.2013, gelten nun folgende Bestimmungen:
Der künftige Halter oder die künftige Halterin eines Hundes muss eine mindestens dreistündige theoretische Ausbildung absolvieren. (Wer bereits eine nachweisbare Ausbildung gemacht hat bringt diese Bestätigung mit u. muss keinen neuen Kurs absolvieren).
Die Kurse werden gemeinsam von einem Tierarzt/Tierärztin (1 Stunde) und einem Ausbildner/Ausbildnerin (2 Stunden) abgehalten.
Inhalte Tierarzt/Tierärztin:
Inhalte Ausbildner/Ausbildnerin:
Termine für Sachkundekurse sind in den Hundeschulen Vöcklabruck unter www.hundeschule-voecklabruck.at/ oder Hundeschule Schwanenstadt unter www.oegv-Schwanenstadt.at/ abrufbereit.
Für Hunde, die durch ihr Verhalten (beißen, Gefährdung von Menschen) auffallen und deren Auffälligkeit mittels Bescheid durch den Bürgermeister festgestellt wurde, ist ein erweiterter Sachhundekurs zu besuchen und eine Bestätigung darüber nachzureichen.
Wird ein Hund weggegeben oder eingeschläfert ist dies binnen einer Woche beim Gemeindeamt zu melden. Dadurch wird auch die Vorschreibung der Hundeabgabe eingestellt.
Weitere und aktuelle Informationen zum Thema Hundehalter/halterin finden Sie auf:
www.land-oberoesterreich.gv.at
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Das OÖ Hundehaltegesetz