OÖ. Kinderbetreuungsbonus (Land OÖ)

Der OÖ. Kinderbetreuungsbonus wurde vom Land OÖ. als Annerkennung für die selbst erbrachte Betreungsleistung bzw. zur Erleichterung der Finanzierung von außerhäuslicher Betreuung eingeführt.

 Voraussetzungen: 

  • Kinder vom 4. Lebensjahr (das heißt, ab dem 37. Lebensmonat) bis zum vollendeten 6. Lebensjahr  (72. Lebensmonat).
  • Das Familieneinkommen darf die errechnete Obergrenze nicht überschreiten.
  • Der gemeinsame Hauptwohnsitz ist in Oberösterreich.

 Höhe des Zuschusses: 

Der Zuschuss beträgt pro Kind max. EUR 700,00 pro Jahr. Der Bezugszeitraum beträgt max. 3 Jahre.

 Antragsstellung: 

Einmalige Beantragung pro Kind mittels aufliegenden Formular (wurde der Oö. Kinderbetreuungsbonus einmal positiv erledigt, wird der /die Antragsteller/in automatisch ca. 8 Wochen vor dem vierten bzw. fünften Geburtstag des Kindes / der Kinder angeschrieben).

Nähere Informationen können dem Beantragungsformular entnommen werden.

Link:  Antragsformular Kinderbetreuungsbonus