Gewerbeförderung (Gemeinde)

der Gemeinde Desselbrunn


gem. Gemeinderatsbeschluss vom 14. September 2021, TOP 8.

Förderrichtlinien:


  1. Gegenstand ist eine Förderung durch die Gemeinde Desselbrunn bei der die Gründung eines neuen Betriebes in der Gemeinde Desselbrunn mit einem oder mehreren Arbeitnehmern gefördert wird.
  1. Es ist ein schriftliches, formloses Förderansuchen (mit entsprechender Unterfertigung) an die Gemeinde Desselbrunn zu stellen. Das Förderansuchen hat spätestens 5 Jahre nach Betriebsneugründung einzulangen, ansonsten ist die Gewährung einer Förderung ausgeschlossen. Der Antragszeitraum von 5 Jahre gilt explizit ab Neugründung des Betriebes, etwaige Firmenumgründungen etc. lösen keinen neuerlichen Beginn des Antragszeitraumes aus.
  1. Mit dem Förderungswerber ist eine entsprechende Fördervereinbarung (laut Beilage A) abzuschließen.
  1. Die Förderrichtlinien kommen für Förderansuchen ab 15.09.2021 zur Anwendung. 

Die Beantragung der Förderung erfolgt durch Vorsprache des Förderungswerbers am Gemeindeamt. Zwischen dem Förderungswerber und der Gemeinde Desselbrunn wird eine Förderungsvereinbarung getroffen, welche genauers enthält.