Gemeinde Desselbrunn
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01.01.2022
(Sämtliche Beträge inkl. gesetzlicher Umsatzsteuer)
GRUNDSTEUER FÜR LAND- UND FORSTWIRTSCHAFTLICHE BETRIEBE 500 V. H. DES STEUERMESSBETRAGES
GRUNDSTEUER FÜR GRUNDSTÜCKE (B) MIT 500 V. H. DES STEUERMESSBETRAGES
LUSTBARKEITSABGABE (KARTENABGABE) MIT 20 V. H. DES PREISES ODER ENTGELTS
HUNDEABGABE FÜR JEDEN HUND 30,00 EURO
HUNDEABGABE FÜR EINEN WACHHUND 20,00 EURO
JE ANGEMELDETER ABFALLTONNE MIT 60 LITER INHALT JÄHRLICH 231,88 EURO
JE ANGEMELDETER ABFALLTONNE MIT 90 LITER INHALT JÄHRLICH 278,48 EURO
JE ANGEMELDETER ABFALLTONNE MIT 120 LITER INHALT JÄHRLICH 311,92 EURO
ES HANDELT SICH DABEI UM EINE PAUSCHALMÜLLGEBÜHR, DIESE INKLUDIERT JE ANGEMELDETER ABFALLTONNE
DEN ANSPRUCH AUF EINE BIOABFALLTONNE MIT 120 LITER INHALT.
JE ABGEFÜHRTEM ABFALLSACK MIT 60 LITER INHALT 8,00 EURO
KANALANSCHLUSSGEBÜHR JE m² 30,69 EURO
MINDESTANSCHLUSSGEBÜHR 4.603,50 EURO
KANALANSCHLUSSGEBÜHR FÜR UNBEBAUTE, ANGESCHLOSSENE GRUNDSTÜCKE 4.603,50 EURO
KANALBENÜTZUNGSGEBÜHR JE m² 4,74 EURO
MINDESTKANALBENÜTZUNGSGEBÜHR PRO JAHR FÜR 30 m³ 142,20 EURO
BEREITSTELLUNGSGEBÜHR PRO JAHR FÜR 30 m³ 142,20 EURO