Förderung anlässlich der Geburt eines Kindes (Gemeinde)

Bei der Anmeldung eines Neugeborenen erhalten die Eltern ein einen Gutschein von der Dorfkiste in der Höhe von 40,00 EUR und 12 Müllsäcke (solche die neben die Tonne zu stellen sind und dann von der EnergieAG entsorgt werden) im Wert von 96,00 Euro.

Die Übergabe der Geschenke erfolgt bei der Anmeldung des Kindes am Gemeindeamt bzw. wird Ihnen bei Wohnsitzanmeldungen über das Geburtsstandesamt empfohlen in den darauffolgenden Tagen auf das Gemeindeamt zu kommen.

Das Land Oberösterreich stellt für "Mobile Familiendienste" zur Hilfe und Unterstützung von Eltern mit Mehrlingen Wertgutscheine zur Verfügung.

Zwillinge zu haben bedeutet zwar doppeltes Glück, aber auch doppelte Herausforderung. Kinderkleidung, Babynahrung, Windeln, Pflegeartikel und vieles mehr müssen für die Babys doppelt oder mehrfach angeschafft werden. Nicht nur der finanzielle Aspekt, auch die Betreuung von Mehrlingen fordert die Eltern sehr. Oft fehlen da zwei weitere Hände.

"Mobile Familiendienste" der Caritas bieten Hilfe und Unterstützung an. Die Familienhelferinnen und Familienhelfer der Caritas kommen bei Bedarf stundenweise ins Haus. Das Land stellt für derartige Leistungen Wertgutscheine zur Verfügung.


Wer wird gefördert?

  • Familien mit einer Mehrlingsgeburt.

Wie wird gefördert?

Der Zuschuss wird auf Antrag einmalig und einkommensunabhängig ausbezahlt.

  • Zwillinge: 550 Euro Geldleistung + 100 Euro Gutschein für den „Mobilen Familiendienst“ der Caritas
  • Drillinge: 1.100 Euro Geldleistung + 200 Euro Gutschein für den „Mobilen Familiendienst“ der Caritas
  • Für jeden weiteren Mehrling: weitere 550 Euro Geldleistung + weitere 100 Euro Gutschein  für den „Mobilen Familiendienst“           der Caritas

 

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?

  • Gemeinsamer Hauptwohnsitz des Förderwerbers und der Mehrlinge in Oberösterreich
  • Bezug der Familienbeihilfe
  • Österreichische Staatsbürgerschaft oder die Staatsbürgerschaft eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union
  • Antragsstellung spätestens bis zur Vollendung des 1. Lebensjahres der Mehrlinge

Abwicklung / Antragstellung

Antrag ist mittels Formular an das Familienreferat des Landes Oberösterreich zu richten.

Formular

  • Oö. Mehrlingszuschuss (KGD-Geft/E-96)

    Antrag auf Zuschuss für Familien mit Mehrlingsgeburten. Der Zuschuss wird auf Antrag einmalig und einkommensunabhängig ausbezahlt.

    Online beantragen

    Beilagen

Wenn Sie Fragen dazu haben, wenden Sie sich bitte an:

Amt der Oö. Landesregierung
Direktion Kultur und GesellschaftAbteilung GesellschaftFamilienreferat Förderungen

Bahnhofplatz 1
4021 Linz

Telefon (+43 732) 77 20-187 72
Fax (+43 732) 77 20-21 17 87
E-Mail familienreferat@ooe.gv.at

www.familienkarte.at 

hier können Sie den Antrag online stellen:  Oö. Mehrlingszuschuss