Besuch von Privatschulen (Gemeinde)

Für den Besuch von Privatschulen von der 5. bis einschließlich 9. Schulstufe wird eine Förderung gewährt (wenn die Eltern Schulgeld oder Internatskosten zu entrichten haben), für das erste Kind einen Zuschuss in der Höhe von 400,00 Euro, für das zweite und jedes weitere Kind 450,00 Euro.

Die Auszahlung dieser Beihilfe erfolgt am Ende des Schuljahres bei rechtzeitiger Abgabe der entsprechenden Bestätigung der Schul- oder Internatsleitung. Die Bestätigung kann jedoch nach Ende des Schuljahres noch bis zum Ende des Kalenderjahres vorgelegt werden, die Auszahlung erfolgt dann bis spätestens Anfang des nächsten Kalenderjahres.

Formulare