Radfahren

Auszeichnung für Gemeinde Desselbrunn


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Personen vom Radvernetzungstreffen 9. Oktober 2025











Im Zuge des Radvernetzungstreffens am 9. Oktober 2025 im Ursulinenhof in Linz, wurde der feierliche Rahmen der Veranstaltung genutzt, um den Radbeauftragen und Engagierten in den Gemeinden ein großes Dankeschön für ihre wichtige Arbeite auszusprechen.

Die Gemeinde Desselbrunn wurde dafür ausgezeichnet, die FahrRad Beratung OÖ 2024 abgeschlossen und dabei einen Umsetzungsplan erarbeitet zu haben. Martin Pöcheim, Leiter der Direktion Straßenbau und Verkehr vom Amt der OÖ Landesregierung vertrat den kurzfristig verhinderten Landesrat Günther Steinkellern. Er betonte in seiner Rede die Wertschätzung für das große Engagement in den Gemeinden.




radfahrer pensionisten

Veranstaltungstipp:

Rad-Stern-Fahrt des Pensionistenverbandes, Mittwoch 11. Juni 2025

Treffpunkt Loitothek


Die Gemeinde Desselbrunn möchte mehr fürs Radfahren tun


Radfahren

Radfahren, vor allem in der Freizeit aber auch im Alltag gewinnt zunehmend an Bedeutung.

Das Rad als Fortbewegungs- und Transportmittel in den Fokus zu rücken und als sanfte Alternative zum motorisierten Verkehr zu stärken.

Die Vorzüge des Radfahrens bewusst zu machen: Sich mit dem Fahrrad im Alltag zu bewegen ist gesundheitsfördernd, ökologisch und ökonomisch.

Wege zur Schule, zum Einkaufen und zur Arbeit bequem und sicher mit dem Fahrrad zurückgelegt werden können.

Hier einige Gründe für diese sehr positive Entwicklung:

  • Bewegung im Freien verbessert unsere Gesundheit und unterstützt Stressabbau.
  • Eine Möglichkeit, unsere wunderschöne Heimat mit der herrlichen Natur mit allen Sinnen zu genießen und neue Gegenden kennen zu lernen. Beim Genussradeln kann unsere Seele gut Schritt halten.
  • Ein Beitrag zum Klima- und Umweltschutz durch die CO2-Reduktion.
  • Radfahren spart Kosten, wenn wir für kurze Strecken das Rad statt dem Auto benützen.
    • Kein Treibstoffverbrauch.
    • Keine Parkgebühren.
  • Das E-Bike eröffnet speziell für die ältere aber auch die jüngere Generation ganz neue Möglichkeiten.  
  • Vor allem der Aktionsradius erweitert sich riesig.          


Für Infos, Anregungen, Ideen und gerne zum miteinander engagieren steht der Radbeauftragte der Gemeinde Desselbrunn Franz Pichler (franpichler53@gmail.com) gerne zur Verfügung.


Franz Pichler RadfahrbeauftragterRadbeauftragter Franz Pichler



3 Flüsse Tour - Aurach, Ager, Traun 


Fluss 1 - Aurach

Fluss 2 - Ager




3 Flüsse Tour - Landkarte

Fluss 3 - Traun







Einige interessante Links zum Thema Radfahren:

https://oberoesterreich.radelt.at/#msdynttrid=uuW8nSd42pJXbiq5F3vHYHpT3AltNj42fKyOQhV-Jbg

https://www.fahrradberatung.at/aktionen/fuer-alle-oberoesterreich-radelt/

https://www.tourismus-hausruckwald.at/freizeit-erholung/radfahren-biken.html

https://www.radelt.at/

https://www.radlobby.at/

https://www.eurovelo.at/

https://radkompetenz.at/


Aktuelles

Oberösterreich

Von Handy bis Zebrastreifen: 8 Irrtümer rund ums Radfahren

Bericht von Renate Stockinger, 12. Mai 2025, 05:04 Uhr


Radfahrer der aufs Handy schaut

Zum Thema Handynutzung beim Radfahren bietet das Gesetz Kurioses.Bild: Colourbox

LINZ. So mancher Mythos rund ums Radfahren hält sich hartnäckig – und das Gesetz hat auch Kurioses zu bieten

"Mit dem Rad darf ich überall fahren, auch auf dem Gehsteig." Oder: "Als Radfahrer darf ich über einen Schutzweg fahren und habe Vorrang gegenüber Autos." Es gibt viele Mythen, Missverständnisse und Irrtümer, die zum Thema Radfahren kursieren. Was Expertinnen und Experten des Mobilitätsclubs ÖAMTC zu den folgenden häufigen Unklarheiten sagen.


Was ist beim Radfahren erlaubt?


1. "Beim Radfahren ist das Telefonieren erlaubt."

Das stimmt – aber nur, so wie beim Autofahren, mit Freisprecheinrichtung. Ohne Freisprecheinrichtung ist es tatsächlich verboten, heißt es seitens des ÖAMTC, ein Verstoß kann zwischen 50 und 72 Euro kosten. Hier hält das Gesetz aber ein Kuriosum parat: Nachrichten zu schreiben oder anderweitige Handybedienung ist nicht verboten. Die Experten raten wegen der Ablenkung vom Straßenverkehr freilich dringend davon ab, mit dem Smartphone zu hantieren.

2. "Am Zebrastreifen haben Radfahrer Vorrang gegenüber einem Auto."

Nein – weil Radfahrer gar nicht über den Schutzweg radeln dürfen. Nur das Rad zu schieben ist erlaubt – dann wird man vor dem Gesetz zum Fußgänger. Auf dem Rad fahrend hat der Radler auf einem Zebrastreifen also nicht den Vorrang, den er auf einer Radfahrerüberfahrt hätte.

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3. "Vorschlängeln ist für Radfahrer verboten."

Unter bestimmten Voraussetzungen ist es erlaubt. Etwa, wenn die Kolonne steht, wenn man sich vor einer Kreuzung, einer Straßenenge, einer Baustelle, Eisenbahnkreuzung oder Ähnlichem befindet, wenn ausreichend Platz ist und wenn Abbieger nicht gefährdet oder behindert werden. Warnung der Experten: Nie rechts neben einem Lkw stehen bleiben. Radler sind dort für die Fahrer kaum sichtbar. Immer wieder kommt es deshalb zu schweren Unfällen.

4. "Radwege und Radfahrstreifen dürfen immer in beide Richtungen befahren werden."

Dazu gibt es von den Expertinnen und Experten ein "Ja, aber." Denn es gibt zahlreiche Ausnahmen. Unter anderem: Nicht, wenn Richtungspfeile die Fahrtrichtung bestimmen. Ein Radfahrstreifen darf außerdem nur in der Fahrtrichtung befahren werden, in der auch der angrenzende Fahrstreifen befahren werden darf – und auch hier gibt es wieder eine Ausnahme: Einbahnstraßen. Denn in Einbahnstraßen darf der Radfahrstreifen, falls er auf der linken Seite angelegt ist, nicht in Einbahnrichtung befahren werden. Da greift dann das Rechtsfahrgebot der Straßenverkehrsordnung.

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5. "Radfahren mit Kopfhörern ist erlaubt."

Tatsächlich gibt es keine Rechtsvorschrift, die das Musikhören über Kopfhörer beim Radfahren verbietet. Die Straßenverkehrsordnung schreibt aber vor, dass ein Fahrzeug nur lenken darf, wer sich in der körperlichen und geistigen Verfassung befindet, in der er es beherrscht und die Rechtsvorschriften befolgen kann, heißt es seitens des ÖAMTC. Wer über Kopfhörer oder Earpods so laut Musik hört, dass die Umgebung akustisch nicht mehr wahrgenommen wird oder die Wahrnehmung beeinträchtigt ist, wird diese definierte Verfassung nicht aufbringen. Dafür kann es durchaus auch Strafen geben. Sollte es zu einem Unfall kommen, könnte außerdem unter Umständen ein Mitverschulden angelastet werden. Deshalb raten die Experten: Lieber auf den Verkehr konzentrieren. Musik hören kann man auch später.

6. "Mit dem Rad kann man ruhig angeheitert vom Wirt nach Hause fahren."

Auch Radfahrer unterliegen den Alkohol-Bestimmungen der Straßenverkehrsordnung (StVO). Wer also angeheitert auf dem Radl nach Hause schlingert und dabei erwischt wird, kann je nach Grad der Alkoholisierung schon einmal zwischen 800 und 5900 Euro hinblättern. Für Radfahrer gilt mit 0,8 Promille allerdings ein etwas großzügigerer Grenzwert als die 0,5 für Autofahrer. Der Führerschein darf, falls man ihn dabei hat, bei Alkoholisierung aber nicht abgenommen werden. Eine Sofortabnahme wäre nur möglich, wenn davon auszugehen ist, dass ein Alko-Radler in seinem Zustand noch Auto fährt. Wer immer wieder betrunken am Fahrrad erwischt wird, läuft allerdings Gefahr, dass ein Führerschein-Entziehungsverfahren eingeleitet wird, weil dann eine krankhafte Alkoholabhängigkeit mit Auswirkungen auf das Lenken eines Autos oder Motorrades befürchtet werden muss, so die Experten.

7. "Das Fahrrad darf überall abgestellt werden."

Nein. Fahrräder sind, so der ÖAMTC, so abzustellen, dass sie nicht umfallen oder den Verkehr behindern können. Auf einem Gehsteig zum Beispiel dürfen Fahrräder nur dann geparkt werden, wenn der mehr als 2,5 Meter breit ist. Außerdem muss darauf geachtet werden, dass das Fahrrad nicht in einen Radweg hineinragt. Und auf den Gehsteig selbst darf das Rad nur wenig hineinragen: 1,5 Meter müssen immer für Fußgänger frei bleiben.

8. "Radfahrer dürfen auch auf dem Gehsteig fahren."

Gerne praktiziert, aber vom Gesetzgeber nicht vorgesehen: Das Radeln auf Gehsteigen und Gehwegen. Das ist in Längsrichtung laut Mobilitätsclub verboten – und strafbar. Ausgenommen von diesem Verbot sind nur Kinderfahrräder. Wenn sie einen äußeren Felgendurchmesser von höchstens 300 Millimetern und eine Geschwindigkeit von maximal 5 km/h aufweisen, gelten sie nämlich als Spielzeug. Aber auch dann dürfen andere Verkehrsteilnehmer nicht gefährdet oder behindert werden. Und: Sind Eltern mit Nachwuchs auf einem Kinderfahrrad unterwegs, dürfen die Kleinen schon, die Eltern aber nicht mit dem Fahrrad auf dem Gehsteig fahren.



Sicherheitstipps

Wichtige Empfehlungen für ein sicheres Radfahren

  • Unbedingt bei jeder Fahrt einen gutsitzenden Fahrradhelm aufsetzen.
  • Eine für alle Verkehrsteilnehmer gut sichtbare Kleidung tragen.

Zivilschutz-Selbstschutztipp: Radfahren

Sicheres Radfahren beginnt bereits mit einem einwandfreiem Fahrrad! Neben den gesetzlichen Fahrregeln ist auch der persönliche Fahrstil für die Verkehrssicherheit entscheidend: wer risikoreich fährt, erhöht die Unfallgefahr! Für die persönliche Sicherheit beim Radfahren spielen auch die Bekleidung und Ausrüstung eine wichtige Rolle.

Ausstattung des Fahrrades:

  • Zwei von einander unabhängige Bremsen 
  • Rutsch-sichere Pedale mit gelben Rückstrahlern 
  • Helltönende Klingel 
  • Beleuchtung: vorne mit einem hellleuchtenden, mit dem Fahrrad fest verbundenen Scheinwerfer, der die Fahrbahn mit weißem oder hellgelbem, ruhendem Licht beleuchtet, hinten mit einem roten Rücklicht 
  • Rückstrahler: vorne mit einem weißen, hinten mit einem roten Rückstrahler, die mit dem Licht verbunden sein dürfen, an den Pedalen mit gelben Rückstrahlern, an den Rädern zusammenhängend bzw. an jedem Rad mit mindestens zwei nach beiden Seiten wirkenden gelben Rückstrahlern 
  • Bei Tageslicht und guter Sicht dürfen Fahrräder ohne Beleuchtung verwendet werden

Tipps für unterwegs: 

  • Unbedingt passenden Fahrradhelm tragen, insbesondere für Kinder ein Muss 
  • Helle, gut sichtbare Kleidung tragen – zusätzlich werden Reflektorstreifen empfohlen 
  • Deutliche Handzeichen geben • Langsam auf Kreuzungen zufahren 
  • Fahrgeschwindigkeit den Gegebenheiten und dem eigenen Können anpassen 
  • Vorrang anderer beachten 
  • Blickkontakt mit anderen Verkehrsteilnehmern suchen 
  • Nicht nebenbei Musik hören oder telefonieren

Schützen Sie Ihr Fahrrad durch eine Codierung (Sicherheitscode). Wird ein codiertes Fahrrad gefunden, kann das Rad mit dem eingravierten Code-Kürzel dem rechtmäßigen Besitzer rasch zugeordnet werden. Codierte Fahrräder verleiten auch weniger zum Diebstahl!


Ihre Möglichkeit in Desselbrunn für Reparatur, Service etc. für Fahrräder aller Art:

BIKE-MOTION, Sicking 65, 4693 Desselbrunn, https://www.bike-motion.com/otion.com/, Tel. 0676/4773380