Hunde An- und Abmeldung

OÖ Hundehaltegesetz 2024

Hundeanmeldung

Ist ein Hund älter als 12 Wochen , ist dieser  binnen 5 Tage durch den/die Hundehalter/Halterin beim Gemeindeamt mit HSW zu melden. Wer dieser Meldepflicht nicht nachkommt bzw. die nötigen Nachweise nicht erbringt begeht eine Verwaltungsübertretung und kann von der Bezirksverwaltungsbehörde geahndet werden.

Die  Meldung muss folgendes beinhalten:

  •  Name und Adresse der Hundehalterin oder des Hundehalters
  •  Rasse, Farbe, Geschlecht und Alter des Hundes
  •  Name und Adresse der Person, die den Hund zuletzt gehalten hat
  •  Unterschrift des Hundehalters
  •  Hundehalte-Sachkundenachweis
  •  Nachweis einer Haftpflichtversicherung über mindestens 725.000,00 €
  • Registrierungsbestätigung der Heimtierdatenbank
  • Größenbestätigung vom Tierarzt

 

Wir weisen auf die neuen Formulare (Anmeldung oder Abmeldung eines Hundes) hin. Sie können zuhause die Formulare ausdrucken, ausfüllen und unterschreiben und dann gemeinsam mit dem Sachkundenachweis, der Registrierungsbestätigung der Heimtierdatenbank und dem Nachweis für die Haftpflichtversicherung auf  das Gemeindeamt bringen. 

Link: Formular

Die jährliche Hundeabgabe beträgt dzt. € 50,-, für Wachhunde € 20,--. (Ausgenommen von der Hundeabgabe sind Blindenhunde oder Diensthunde öffentlicher Wachen).

Hundeabmeldung

Wird ein Hund weggegeben oder eingeschläfert ist dies binnen einer Woche beim Gemeindeamt zu melden. Dadurch wird auch die Vorschreibung der Hundeabgabe eingestellt.

 


Sachkundeverordnung


Gemäß § 4, des Oö. Hundehaltegesetzes 2024 , gelten nun folgende Bestimmungen:

Der künftige Halter oder die künftige Halterin eines Hundes muss eine mindestens sechsstündige theoretische Ausbildung inkl. Prüfung bereits bei der Anmeldung  absolvieren haben. (Kurse werden in den umliegenden Hundeschulen angeboten).

Die Kurse werden gemeinsam von einem Tierarzt/Tierärztin und einem Ausbildner/Ausbildnerin abgehalten.


Inhalt Sachkundekurs:


  • Allgemeine Anforderungen an Haltung und Pflege von Hunden
  • Wesen, Verhalten und rassespezifische Eigenschaften von Hunden
  • Beratung betreffend Rassewahl, Anschaffung und Kosten von Hunden
  • Erziehung und Ausbildung von Hunden
  • Gefahrenquellen und Gefahrenvermeidung im Umgang mit Hunden
  • Rechtliche Rahmenbedingungen der Hundehaltung

 

Termine für Sachkundekurse sind in den Hundeschulen Vöcklabruck unter www.hundeschule-voecklabruck.at/ oder Hundeschule Schwanenstadt unter www.oegv-Schwanenstadt.at/ abrufbereit.

Für Hunde, die durch ihr Verhalten (beißen, Gefährdung von Menschen) auffallen und deren Auffälligkeit mittels Bescheid durch den Bürgermeister festgestellt wurde, ist ein erweiterter Sachhundekurs zu besuchen und eine Bestätigung darüber nachzureichen.

Darüber hinaus ist für "Rasselistenhunde" und "große Hunde" eine Alltagstauglichkeitsprüfung zu bestehen.


Nähere Infos unter: https://www.land-oberoesterreich.gv.at/538095.htm



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