Hundeabgabe

Detailinformationen zu dem Eintrag
inkl. MWSt50,00 €

Seit 1. Jänner 2026

50,00 Euro je Hund

20,00 Euro für Wachhunde


Neuerungen im Hundehaltegesetz (ab 01.12.2024)

Seit 1. Dezember 2024 gelten das neue Oö. Hundehaltegesetz 2024 und die Hundehalteverordnung 2024.


Wichtige Punkte:

  • Vor Anschaffung eines Hundes: Zukünftige Hundehalter:innen haben in Oberösterreich die Pflicht, vor Anschaffung eines Hundes eine spezielle Ausbildung positiv zu absolvieren. 
  • Meldepflicht: Hunde ab 12 Wochen sind binnen 5 Werktagen bei der Gemeinde anzumelden. Jede Änderung (z. B. Halterwechsel, Umzug, Verkauf, Tod des Hundes) ist ebenfalls zu melden.

Unterscheidung nach Kategorien:

  • Kleine Hunde (unter 40 cm Widerristhöhe oder unter 20 kg): Nachweise erforderlich (Sachkunde, Tierarzt, Versicherung, Registrierung, Hundepass).
  • Große Hunde (ab 40 cm oder 20 kg): Zusätzlich Alltagstauglichkeitsprüfung.
  • Spezielle Hunde (z. B. American Staffordshire Terrier, Pit Bull Terrier, Dogo Argentino u. a.): Zusätzlich Leinen- und Maulkorbpflicht (Befreiung nur nach positiver Evaluierung möglich).
  • Auffällige Hunde: Zusätzliche Auflagen wie verhaltensmedizinische Evaluierung und Zusatzausbildung.

Weitere Regeln:

  • In öffentlichen Verkehrsmitteln, Schulen, Gaststätten, Spielplätzen, bei Veranstaltungen etc.: Leinen- UND Maulkorbpflicht.
  • Maximal zwei große Hunde dürfen gleichzeitig geführt werden.
  • Führpersonen spezieller oder auffälliger Hunde müssen mindestens 16 Jahre alt, sachkundig und verlässlich sein.
  • Hundekot ist an öffentlichen Orten unverzüglich zu entfernen.


Informationen zu Alltagstauglichkeitskurs und -prüfung:

Hundeschule Schwanenstadt

Alltagstauglichkeitsprüfungen - Hundeschule Schwanenstadt

Alltagstauglichkeitskurs mit Prüfung - Hundesportschule Vöcklabruck

Alltagstauglichkeitsprüfung - Hundetraining Leitner


Nähere Informationen zum Oö. Hundehaltegesetz:

https://www.land-oberoesterreich.gv.at/95653.htm

https://hundehaltung-ooe.at