Vom Bund wurde im Jahr 2023 ein einmaliger Zuschuss zum Zweck der Senkung von Gebühren für die Benützung von Gemeindeeinrichtungen beschlossen. Der konkrete Anteil für die jeweilige Gemeinde richtet sich nach der Volkszahl zum Stichtag 01.06.2024 (BGBl. I Nr. 122/2023).
Das Bundesgesetz gibt vor, dass dieser Zuschuss für die Bereiche Wasserversorgung, Beseitigung von Abwasser und/oder Müllabfuhr anwendbar ist. Für die Gemeinde Desselbrunn ergibt sich aus diesen gesetzlichen Bestimmungen eine Verwendbarkeit des Zuschusses für die Reduktion der Müll- und/oder Kanalgebühr (keine Gemeindewasserversorgung).
Um alle bewohnten Haushalte von der Gebührenbremse profitieren zu lassen, hat der Gemeinderat beschlossen, diesen Zuschuss abhängig von der Pauschalabfallgebühr auszuzahlen.
Daher wird der Betrag von € 45,42 je Restabfalltonne automatisch bei der Vorschreibung im August 2024 in Abzug gebracht bzw. als Guthaben ausgewiesen.