Hundean- und abmeldung

 

OÖ Hundegesetz

Hundeanmeldung

Ist ein Hund älter als 12 Wochen , ist dieser  binnen 3 Tage durch den/die Hundehalter/Halterin beim Gemeindeamt mit HSW zu melden. Wer dieser Meldepflicht nicht nachkommt bzw. die nötigen Nachweise nicht erbringt begeht eine Verwaltungsübertretung und kann von der Bezirksverwaltungsbehörde geahndet werden.

Die  Meldung muss folgendes beinhalten:

  •  Name und Adresse der Hundehalterin oder des Hundehalters
  •  Rasse, Farbe, Geschlecht und Alter des Hundes
  •  Name und Adresse der Person, die den Hund zuletzt gehalten hat
  •  Unterschrift des Hundehalters
  •  Hundehalte-Sachkundenachweis
  •  Nachweis einer Haftpflichtversicherung über mindestens 725.000,00 €

 

Wir weisen auf die neuen Formulare (Anmeldung oder Abmeldung eines Hundes) hin. Sie können zuhause die Formulare ausdrucken, ausfüllen und unterschreiben und dann gemeinsam mit dem Sachkundenachweis und dem Nachweis für die Haftpflichtversicherung auf  das Gemeindeamt bringen. 

Link

Formular

 Hundean- und Abmeldung

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Dort erhalten sie die amtliche Hundemarke um € 2,-- (lt. Bgm. Konferenz).  Falls diese  unleserlich wird oder verloren geht muss eine neue Hundemarke besorgt werden.

Die jährliche Hundeabgabe beträgt dzt. € 30,-, für Wach- und Jagdhunde € 20,--. (Ausgenommen von der Hundeabgabe sind Blindenhunde oder Diensthunde öffentlicher Wachen).

Sachkundeverordnung

Gemäß § 1 Abs. 1 und 2 Abs. 1 der geänderten OÖ Hundehalte-Sachkundeverordnung, LGBl Nr. 37/2013 vom 30.4.2013, gelten nun folgende Bestimmungen:

Der künftige Halter oder die künftige Halterin eines Hundes muss eine mindestens dreistündige theoretische Ausbildung absolvieren. (Wer bereits eine nachweisbare Ausbildung gemacht hat bringt diese Bestätigung mit u. muss keinen neuen Kurs absolvieren).

Die Kurse werden gemeinsam von einem Tierarzt/Tierärztin (1 Stunde) und einem Ausbildner/Ausbildnerin (2 Stunden) abgehalten.

Inhalte Tierarzt/Tierärztin:

  • Allgemeines zur Gesundheit von Hunden;
  • Erkrankungen, Impfungen;
  • Ernährung, Pflege
  • Tierschutz allgemein u. Tierschutzrecht, Haltungsanforderungen und Haltungsbestimmungen für Hunde
  • Chip- und Registrierungspflichten

Inhalte Ausbildner/Ausbildnerin:

  • Anschaffung von Hunden, Rassewahl und Kosten
  • Hundesprache, Ausbildung von Hunden, häufige Fehler bei der Erziehung von Hunden
  • Wesen und Verhalten des Hundes
  • Welpen Alter und adultes Alter von Hunden
  • Anmeldung eines Hundes und allgem. Anforderungen an den Hundehalter/in nach dem OÖ Hundehaltegesetzt 2002 
  • Auffällige Hunde
  • Leinen- und Maulkorbpflichten
  • Versicherungsschutz
  • Kotbeseitigung
  • Vorteile der Absolvierung einer qualifizierten Hundeausbildung

 

Termine für Sachkundekurse sind in den Hundeschulen Vöcklabruck unter www.hundeschule-voecklabruck.at/ oder Hundeschule Schwanenstadt unter www.oegv-Schwanenstadt.at/ abrufbereit.

 

 

Für Hunde, die durch ihr Verhalten (beißen, Gefährdung von Menschen) auffallen und deren Auffälligkeit mittels Bescheid durch den Bürgermeister festgestellt wurde, ist ein erweiterter Sachhundekurs zu besuchen und eine Bestätigung darüber nachzureichen.

 

Hundeabmeldung

Wird ein Hund weggegeben oder eingeschläfert ist dies binnen einer Woche beim Gemeindeamt zu melden. Dadurch wird auch die Vorschreibung der Hundeabgabe eingestellt.

 

Weitere und aktuelle Informationen zum Thema Hundehalter/halterin finden Sie auf:

 

www.land-oberoesterreich.gv.at

Themen

Sicherheit & Ordnung

Verwaltungspolizei

Das OÖ Hundehaltegesetz

 

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