Geschichte

Die Entstehung der Gemeinde

Die Geburtsstunde unserer Gemeinde im Jahre 1849 war sehr schwer und die endgültige Bildung in der heutigen Form dauerte bis 1875. Nach Aufhebung der Grundherrschaft im Jahre 1848 waren laut dem provisorischen Gemeindegesetz vom 17. 3. 1849 des Kronlandes Österreich ob der Enns aus den Steuergemeinden Ortsgemeinden mit selbstständigem Wirkungsbereich zu bilden.

Politisch gesehen waren bis 1849 die Ortschafen nicht viel mehr als eine Häufung von Häusern und Menschen unter einer oder mehreren Herrschaften. Mit der Aufhebung der Grundherrschaften stand die Landesregierung vor dem Problem, aus diesen Ortschaften lebensfähige Gemeinden schaffen zu müssen. Umliegende Ortschaften waren meist einem Pfarrort einzugliedern, einer anderen Ortschaft anzuschließen oder auch eine völlig neue Gemeinde zu gründen. Die schon bestehenden Katastralgemeinden (Steuergemeinden) bildeten schon eine gewisse Einheit, meist wurden mehrere von diesen zu einer Gemeinde zusammengeschlossen.

Geschichte

Der "Erlass der k.k. Bezirks-Hauptmannschaft Vöcklabruck an sämtliche Gemeinden" vom 8. März 1850 sah in der "Liste über die selbstständig aufzustellenden Ortsgemeinden" vor, eine Gemeinde Windern mit den Katastralgemeinden Desselbrunn, Windern und Mitterberg zu bilden.

Es dauerte aber noch einige Zeit, bis die Rechte und Pflichten der Landgemeinden klar definiert waren. Die Gemeindevertretung wurde zwar 1850 frei gewählt, hatte aber praktisch nur beratende Funktion. So wurde also auch in Desselbrunn im Juni 1850 die Wahl durchgeführt nach dem unten beschriebenen Verhältniswahlrecht. Ein erster Gemeindevorsteher (heute Bürgermeister) wurde gewählt. Die für 1853 vorgesehenen nächsten Gemeindevertretungswahlen wurden immer wieder verschoben und konnten erst 1861 stattfinden.

Im Erlass des Statthalters vom 31. Juli 1851 sind dann aber zwei neu zu bildende Ortsgemeinden vorgesehen: Desselbrunn mit 252 Seelen und den Pfarr- und Schulort Desselbrunn und Windern mit 810 Seelen und den Pfarr- und Schulorten Desselbrunn und Rüstorf.

Im Mai 1864 wurden das Gesetz über die Gemeindeordnung und die Gemeindewahlordnung mit 94 Paragraphen erlassen und die Bestellung neuer Gemeindevertretungen veranlasst. Zur vollen Anwendung ist die Gemeindeordnung in Windern am 11. August und in Desselbrunn am 21. August 1864 gekommen.

Geschichte

Da aber die beiden Gemeinden die im § 83 der Gemeindeordnung vorgesehenen Mittel zur Erfüllung der erwachsenen Verpflichtungen nicht besaßen, wurden per Landesgesetz vom 12. Oktober 1868 Desselbrunn, Rüstorf und Windern zu einer Ortsgemeinde vereinigt, nachdem sich die BH Vöcklabruck bei einer kommissionellen Verhandlung zu dieser Lösung entschlossen hatte.

Die vielen Einsprüche aus dem Lande veranlassten den Landtag am 3. November 1869 zu einem neuen Gesetzesentwurf über die Zusammenlegung aller Gemeinden Oberösterreichs, welche die Mittel zur Erfüllung ihrer gesetzlichen obliegenden Pflichten nicht besaßen. Somit sah noch am 1. Mai 1872 ein von der BH Vöcklabruck vorgelegtes Projekt die Zusammenlegung von Rüstorf, Desselbrunn und Windern zu einer Gemeinde vor.

Doch es setzten sich dann alle drei Orte mit ihren überzeugend vorgebrachten Wünschen durch:

Desselbrunn: "Wünscht Vereinigung mit Windern und Arrondierung nach Pfarrgrenzen und perhorresziert (verneint) einen Anschluss an Rüstorf."

Windern: "Wünscht Vereinigung mit Desselbrunn mit Ausnahme der zur Pfarre Rüstorf gehörigen drei Ortschaften (Roith, Pfaffenberg und Kreut), die mit der Gemeinde Mitterberg zu vereinigen wären."

Rüstorf (KG Mitterberg): "Protestiert gegen eine Vereinigung mit Desselbrunn und Windern, weil hiedurch zwei Pfarrbezirke ohne Zentralpunkt vereinigt würden. Wünscht eine Zuteilung der zur Gemeinde Windern und Pfarre Rüstorf gehörigen drei Ortschaften."

Mit dem Landesgesetz vom 1. 3. 1875 wurden nun Desselbrunn und Windern endgültig zur "Ortsgemeinde Desselbrunn" vereinigt und die obgenannten Wünsche erfüllt: die Ortsgemeinden nach den Grenzen der Pfarrgemeinden zusammenzulegen und nach der Pfarre zu benennen.

Die Selbstverwaltung und der eigene Wirkungskreis der Gemeinden waren damit geschaffen. Ein Gemeindeausschuss war alle drei Jahre zu bilden, der von den eine bestimmte Mindestleistung erbringenden männlichen Gemeindebürgern zu wählen war. Über die Gemeindevorsteher nach der Gründung der provisorischen Ortsgemeinde Windern und Desselbrunn von 1850 bis zur entgültigen Festlegung des heutigen Gemeindegebietes im Jahre 1875 liegen uns keine Namen vor.

Auf Grund der Zahl von 1186 Einwohnern im Jahre 1876 hatte Desselbrunn einen Gemeindeausschuss von 12 Männern zu schaffen. Nach erfolgter Wahl des Gemeindeausschusses (heute Gemeinderat) hatte dieser aus seiner Mitte den Gemeindevorsteher (heute Bürgermeister) und zwei Gemeinderäte (heute Gemeindevorstände) zu bestimmen.

Die Konstituierung des ersten endgültigen Desselbrunner Gemeindeausschusses nach der Vereinigung der beiden Katastralgemeinden konnte also erst 1876 erfolgen. Alle drei Jahre wurde nun der zwölfköpfige Gemeindeausschuss gewählt (1876, 1879, 1882, 1885, 1888, 1891). Im Jahre 1882 wird anlässlich der Gründung des Vorschusskassenvereins erstmals ein Gemeindevorsteher Josef Lederer (Plank in Deutenham 14) erwähnt. 1894 wurde erstmals die Wahl geheim mit Stimmzetteln durchgeführt. Die Vereidigung der Gemeindefunktionäre erfolgte damals wie in den meisten anderen Gemeinden in der Kirche durch den Ortspfarrer und vor ausgestellter Monstranz.

Die auf drei Jahren gewählten Bürgermeister amtierten in der Anfangszeit der Gemeinden in ihren Privathäusern. Erst nach und nach wurde es infolge der zunehmenden Verwaltungstätigkeit (Schriftführer war meist der Schulleiter) notwendig, angemessene Räumlichkeiten zu erwerben und einzurichten. Der erste Amtsraum wurde in Desselbrunn im Haus Nr. 3 des Herrn Franz Parzer eingerichtet. 1903 wurde im Zuge des Volksschulerweiterungsbaues das Gemeindeamt in das Volksschulgebäude links neben dem Eingang verlegt und befand sich dort bis zum Neubau des heutigen Gemeindehauses 1960.

Sekräter Josef Habinger vor seinem Amte